Machen Sie Ihr Unternehmen sicher in Datenschutz. Wir bieten Ihnen als externer Datenschützer Sicherheit oder schulen Ihre Mitarbeiter.

Datenschutz - das sollte Sie interessieren

Viele Unternehmen, leitende Angestellte, Kunden reagieren schreckhaft zum Datenschutz.
Ein mini Überblick für Sie, damit das Grübeln ein Ende hat.

Art. 1 DSGVO Gegenstand und Ziele
(1) Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
(2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
(3) Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

Die DSGVO ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.
Sechs Jahre und für die Praxis kommen ständig neue Fragen auf.
Verwirklichen Sie aktiv den „Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten, besonders den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den freien Verkehr personenbezogener Daten zwischen den Mitgliedstaaten“.

Damit Sie ruhig arbeiten können, sollten Sie sich professionelle Beratung leisten.

Wer den EU-geregelten Datenschutz verletzt, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Die Bußgelder können bis zu € 20 Mio. oder 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes erreichen. Daher lohnt zumindest ein Blick in Art. 83 DSGVO.

Aber mal ganz ehrlich: Sie werden im Zweifel nicht der Betroffene sein.
Vermeiden Sie diese wie andere Risiken. Handeln Sie jetzt.

Wer den Datenschutz kennt, weiß was zu tun ist.
Sie setzen alle technisch-organisatorischen Maßnahmen um (Art. 24 ff. DSGVO).
Das machen wir Mit einem Team und erfahrenen Geschäftspartner analysieren wir die Ist-Situation Ihres Betriebes. Wir implementieren etwaig neue Strukturen, optimieren Ihre Systeme und schulen Mitarbeiter.

Sie können sich auf Ihr Core Business konzentrieren.

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehme & kontrolliere ich gesetzlich benannte Tätigkeiten und Aufgaben (Art. 39 DSGVO). Alternativ unterstütze ich in Unternehmen ab 500 Mitarbeitern den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie sich Berater/-innen mit Know-how und Erfahrung wünschen, zögern Sie nicht. Ich bin für Sie da. Zu 150%!

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